Mündliche Anfragen

„Mündliche Anfragen“ bestehen aus kurz gefassten Fragen zu aktuellen Problemen. Jeder Bezirksverordnete ist berechtigt, zu Beginn der BVV-Sitzung „Mündliche Anfragen“ zu stellen. Die Beantwortung erfolgt direkt im Anschluss durch den zuständigen Stadtrat. Dazu sind zwei konkrete Nachfragen zulässig. Die erste Nachfrage steht dem Fragesteller zu. Ingesamt sind dafür 60 Minuten vorgesehen. Wird die Zeit überschritten, müssen die unerledigten „Mündlichen Anfragen“ innerhalb einer Woche vom Bezirksamt schriftlich beantwortet werden.

Abgabefrist: Mündliche Anfragen müssen zwei Tage vor der BVV-Sitzung bis spätestens 10 Uhr beim Vorsteher schriftlich eingebracht werden.

Dokumentation: Mündliche Anfragen dokumentieren wir im Wiki unter Termine und Protokolle und im Redmine. In der BVV-Sitzung am 27.09.2012 wurde unser Antrag  „Änderung der Geschäftsordnung ‚Audioaufzeichnung'“ im Rahmen der Geschäftsordnungsänderungen angenommen. Seitdem sind alle Tagesordnungspunkte der BVV-Sitzungen auch online als Audiodatei verfügbar.