Anträge

Alle Bezirksverordneten haben das Recht mithilfe von Anträgen dem Bezirksamt politische Vorgaben zu machen oder konkretes Verwaltungshandeln zu fordern. Die meisten Anträge werden jedoch von einer Fraktion oder mehreren Fraktionen gemeinsam auf den Weg gebracht. Um den Beratungsprozess des „Bezirksparlaments“ zu beschleunigen, wird im Ältestenrat vorab eine Konsensliste vereinbart.

Abgabefrist: Anträge müssen in der Woche vor der nächsten BVV-Sitzung bis Dienstag, 10 Uhr dem Vorsteher in schriftlicher Form vorliegen.

Ausnahmen:

  • Dringliche Anträge können noch bis zum Beginn der Sitzung mit Zustimmung von zwei Dritteln der Bezirksverordneten in die Tagesordnung aufgenommen werden.
  • Änderungs- oder Ersatzanträge können von allen Bezirksverordneten noch bis zum Schluss der Beratung eingebracht werden.