Bürgerbeteiligung

Bürgerfragestunde

In jeder Sitzung können Bürger/innen bis zu drei kurze Fragen zu einem Thema des Bezirks an die Bezirksverordnetenversammlung oder das Bezirksamt stellen. Frageberechtigt sind alle Bürger, die im Bezirk wohnen oder arbeiten. Zu den Antworten sind zwei konkrete Nachfragen möglich. Insgesamt sind für die Bürgerfragestunde 45 Minuten vorgesehen. Wird die Dauer überschritten, erfolgt eine schriftiche Beantwortung durch das Bezirksamt. Bei Abwesenheit des Bürgers entfällt die Frage.

Abgabefrist: Die Fragen müssen bis Montag, 10 Uhr vor der BVV-Sitzung dem Vorsteher schriftlich vorliegen → Formular zur Einreichung einer Bürgeranfrage an die BVV

Dokumentation: Bürgerfragen dokumentieren wir im Wiki unter Termine und Protokolle und im Redmine.  In der BVV-Sitzung am 27.09.2012 wurde unser Antrag ”Änderung der Geschäftsordnung ‘Audioaufzeichnung’” im Rahmen der Geschäftsordnungsänderungen angenommen. Seitdem sind alle Tagesordnungspunkte der BVV-Sitzungen auch online als Audiodatei verfügbar.

Einwohnerantrag

Alle Einwohner/innen des Bezirks Treptow-Köpenick, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können mithilfe eines Einwohnerantrages zu allen Angelegenheiten des Bezirks Empfehlungen an die BVV richten (§ 44  BezVG).

 Zulässigkeitsvoraussetzungen:

  • Schriftliche Einreichung des Antrages mit Begründung und Bezeichnung von drei Vertrauenspersonen
  • 1000 Unterschriften unter Angabe folgender personenbezogener Daten: Geburtsdatum (handschriftlich), Familienname, Vorname, Wohnsitz mit Anschrift, Tag der Unterschriftsleistung

Verfahren:

Über einen zulässigen Einwohnerantrag entscheidet die BVV unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags. Die Vertrauenspersonen der Antragsteller haben das Recht auf Anhörung in der Bezirksverordnetenversammlung und in ihren Ausschüssen.

Bislang wurden folgende Einwohneranträge erfolgreich eingereicht:

 

 

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