Kleine Anfragen

Die „Kleine Anfrage“ umfasst kurze Fragen zu einem bestimmten Sachverhalt und kann vom jeweiligen Bezirksverordneten jederzeit schriftlich beim Vorsteher eingereicht werden. Sie ist ein wichtiges Instrument, um die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren und festzustellen, wie und ob Beschlüsse der BVV umgesetzt wurden. Zudem dient die „Kleine Anfrage“ dazu, „Große Anfragen“ oder Anträge vorzubereiten.

Die entsprechenden Antworten des Bezirksamtes werden innerhalb von 14 Tagen in den Mitteilungen des Vorstehers veröffentlicht. Eine einmalige Fristverlängerung von 14 Tagen ist nach Vorlage eines Zwischenberichtes möglich.