Gewaltschutzambulanz – Änderungsantrag zum Antrag Grüne „Anlaufstelle für Gewaltopfer“

Änderungsantrag der Piratenfraktion

Die Fraktion B90 / Die Grünen hat mit dem 06.03.2014 einen Antrag in die BVV eingebracht, in dem u.a. gefordert wird, dass in einer der beiden Notfallambulanzen der Krankenhäuser in Treptow- Köpenick eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Gewaltopfer eingerichtet wird. In dieser Anlaufstelle sollen die Verletzungsfolgen rechtssicher dokumentiert und die Gewaltopfer psychotraumatologisch versorgt werden.

Da mindestens die rechtssichere Dokumentation ohne Rechtsmediziner problematisch ist, hat die Piratenfraktion im Ausschuss Arbeit, Gesundheit und Soziales einen Änderungsantrag eingebracht, die vorhandene, im Februar diesen Jahres eröffnete Gewaltschutzambulanz der Charité zu unterstützen, die sowohl über eine Rechtsmedizinerin als auch über die entsprechende technische Ausstattung hierzu verfügt.

Wir möchten mit unserem Änderungsantrag erreichen, dass die Information über die Gewaltsschutzambulanz sich im Bezirk und vor allem bei den Betroffenen verbreitet und mögliche Gewaltopfer bereits in den Notfallambulanzen auf  die Möglichkeiten der rechtssicheren Dokumentation hingewiesen werden. Weiterhin haben wir angeregt, dass das Bezirksamt evaluiert, welche Beratungs- und Informationsstellen im Bezirk zur Verbreitung der Information über die Existenz der Gewaltschutzambulanz genutzt werden können.

Gewaltschutzambulanz Charité im Ausschuss Arbeit und Soziales zu Gast

Am 08.05.2014 hat Frau Dr. Etzold, Rechtsmedizinerin der Gewaltschutzambulanz der Charité den Ausschuss Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Initiative unserer Fraktion besucht und sich den Fragen der Ausschussmitglieder gestellt.

Die Gewaltschutzambulanz kann über eine niedrigschwellige Zugänglichkeit eine kostenfreie Dokumentation der Verletzungen gewährleisten und Berichte in der Form erstellen, die ein Gericht akzeptiert. Die Berichte können den Opfern selbst oder Vertrauenspersonen zugesandt werden bzw. werden bei der Gewaltschutzambulanz aufbewahrt.

Noch ist die Gewaltschutzambulanz in Berlin nur ein Pilotprojekt, einen Antrag der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus, diese professionell zu betreiben, befindet sich noch in der parlamentarischen Beratung. Bisher versucht die Koalition, den Antrag in einen Prüfauftrag abzuändern, wie aus dem Protokoll vom 28.11.2013 Top 6 des Ausschusses für Gesundheit und Soziales zu erkennen ist.

Als Pilotprojekt kann die Gewaltschutzambulanz keine Öffnungszeiten rund um die Uhr gewährleisten, wie diese beispielsweise für die Aufnahme von Sexualopfern erforderlich wäre. In der vorhandenen Besetzung kann die Gewaltschutzambulanz nur vormittags oder nachmittags innerhalb der Woche öffnen, auch Wochenenddienste sind bisher nicht möglich. Bisher sind immer noch Termine bei der Gewaltschutzambulanz relativ zeitnah zu erhalten, Frau Dr. Etzold ist aufgrund ihrer Erfahrungen aus der Gewaltschutzambulanz Hamburg der Ansicht, dass irgendwann der Zeitpunkt kommt, an dem sie Gewaltopfer abweisen muss, da eine rechtssichere Dokumentation innerhalb der zur Verfügung stehenden Termine nicht mehr möglich ist. Vergleichsweise mit Hamburg würde in Berlin eine Gewaltschutzambulanz gemessen an der Einwohnerzahl mindestens sechs Rechtsmedizinern benötigen, in Hamburg sind es vier.  Angesichts von 15.000 Polizeieinsätzen jährlich in Berlin wegen häuslicher Gewalt, besteht dringender Handlungsbedarf.

Seitens der Gewaltschutzambulanz wird bei der Untersuchung der Opfer Beratungsbedarf ermittelt, hier besteht zu verschiedenen Organisationen in Berlin bereits eine Vernetzung, die diesen Beratungsbedarf abfangen und auch mittels mobiler Berater die Beratung vor Ort bei der Gewaltschutzambulanz vornehmen können.

Die Gewaltschutzambulanz ist auch Ansprechpartner für Kliniken und Mediziner für Schulungen, der Bedarf an Fortbildung ist enorm, so dass auch dieser zur Zeit von einer Rechtsmedizinerin allein nicht abgedeckt werden kann.

Psychotraumatologische Beratung kann die Gewaltschutzambulanz nicht anbieten, diese wird durch entsprechende Ambulanzen gewährleistet und über das Opferentschädigungsgesetz finanziert. Die Gewaltschutzambulanz finanziert sich neben den vom Senat zur Verfügung gestellten Mitteln durch Spenden, eine Finanzierung über das Opferentschädigungsgesetz ist bisher nicht möglich.

Der Bericht und die Antworten von  Frau Dr. Etzold haben uns darin bestärkt, dass der Handlungsbedarf in Berlin hoch ist, einerseits für die Verbreitung der Information über die bestehende Gewaltschutzambulanz zu sorgen und andererseits uns weiterhin auf allen Ebenen für eine professionelle Gewaltschutzambulanz wie in anderen Bundesländern einzusetzen.

Unser Änderungsantrag wird zusammen mit dem Antrag der Fraktion B90 / Die Grünen in der kommenden Ausschusssitzung im Juni behandelt.

 

 

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