Große Anfragen

Die “Große Anfrage” muss von mindestens drei Bezirksverordneten oder einer Fraktion eingebracht werden. Sie setzt sich aus mehreren Einzelfragen zu einem Themenkomplex zusammen und wird vom Bezirksamt in der Regel in der nächsten oder spätestens übernächsten Plenarsitzung beantwortet. Dort haben dann alle Fraktionen die Möglichkeit, konkrete Nachfragen zu stellen. Da kein Beschluss erfolgt, hat die “Große Anfrage” nur informellen Charakter und löst kein direktes politisches Handeln aus. Aber anders als die “Kleine Anfrage”, die schriftlich beantwortet wird, erzielt die “Große Anfrage” durch die öffentliche Debatte mehr Aufmerksamkeit.

Abgabefrist: “Große Anfragen” müssen beim Vorsteher bis Dienstag, 10 Uhr in der Woche vor der BVV-Sitzung schriftlich eingebracht werden.

Ausnahmen:

  • Reicht die Sitzungszeit nicht aus, kann die “Große Anfrage” mit Zustimmung der beteiligten Bezirksverordneten auch innerhalb eines Monats vom Bezirksamt schriftlich beantwortet werden.
  • Wird die “Große Anfrage” nicht spätestens in der übernächsten BVV-Sitzung mündlich beantwortet, findet auf Verlangen von mindestens drei Bezirksverordneten oder einer Fraktion eine außerordentliche Beratung statt.

BVV am 29.01.2015

BVV am 18.09.2014

BVV am 21.03.2013

BVV am 30.08.2012

BVV am 22.05.2014

BVV am 26.04.2012

 BVV am 29.03.2012:

BVV am 09.03.2012: