Bei der Abstimmung zur Drucksache VII/0115 („Zusatzphase Rechtsabbiegen aus dem WISTA“) haben Mitglider der Piratenfraktion falsch abgestimmt, da sie dem Irrtum der negativen Beschlussfassung auferlegen waren. Der Antrag war im Ausschuss abgelehnt worden, wodurch die Beschlussfassung negiert abgestimmt wurde. Beim Aufruf wurde lediglich die Drucksache ohne Verweis auf die Beschlussempfehlung aufgerufen. Auf das Ergebnis der Abstimmung hatte dieser Irrtum keinen Einfluss.