Archiv der Kategorie: Große Anfragen

Die „Große Anfrage“ muss von mindestens drei Bezirksverordneten oder einer Fraktion eingebracht werden. Sie setzt sich aus mehreren Einzelfragen zu einem Themenkomplex zusammen und wird vom Bezirksamt in der Regel in der nächsten oder spätestens übernächsten Plenarsitzung beantwortet. Dort haben dann alle Fraktionen die Möglichkeit, konkrete Nachfragen zu stellen. Da kein Beschluss erfolgt, hat die „Große Anfrage“ nur informellen Charakter und löst kein direktes politisches Handeln aus. Aber anders als die „Kleine Anfrage“, die schriftlich beantwortet wird, erzielt die „Große Anfrage“ durch die öffentliche Debatte mehr Aufmerksamkeit.

Abgabefrist: „Große Anfragen“ müssen beim Vorsteher bis Dienstag, 10 Uhr in der Woche vor der BVV-Sitzung schriftlich eingebracht werden.

Ausnahmen:
1. Reicht die Sitzungszeit nicht aus, kann die „Große Anfrage“ mit Zustimmung der beteiligten Bezirksverordneten auch innerhalb eines Monats vom Bezirksamt schriftlich beantwortet werden.
2. Wird die „Große Anfrage“ nicht spätestens in der übernächsten BVV-Sitzung mündlich beantwortet, findet auf Verlangen von mindestens drei Bezirksverordneten oder einer Fraktion eine außerordentliche Beratung statt.

„Schultrojaner“

Drucksache VII/0089: Große Anfrage vom 16.01.2012

Im „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach §53 UrhG“[1] verpflichtete sich das Land Berlin, auf 1% der Schulrechner inzwischen „Schultrojaner“ getaufte Ausforschungssoftware installieren zu lassen. Abgesehen von grundsätzlichen Fragen und vielerlei ungeklärten rechtlichen Problemen, die meist auf Landesebene zu klären sind (vgl. auch Große Anfrage im AGH, Drucksache 17/0023 [2]), fragen wir hinsichtlich des Bezirkes das Bezirksamt um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Schülerzahlen werden im Bezirk für 2012 erwartet und wie hoch ist das 2012 geplante Budget für die Ausstattung von Schulen im Bezirk mit Lehrbüchern und Lehrmitteln? Wie hoch waren im Vergleich die Zahlen für 2010 und 2011?

2. Wie hoch ist der aus dem Vertrag resultierende Anteil an den vereinbarten Vergütungspauschalen, den unser Bezirk neu zu leisten hat?

3. Da laut Vertrag nicht alle durch die sogenannte Prüfung entstehenden Kosten von den Verlagen übernommen werden:

  • a)  Aus welchem Budget wurden im Bezirk die Prüfungen der Software, deren Verteilung und Wartung im Jahr 2011 beglichen?
  • b)  Aus welchem Budget sollen im Bezirk die Prüfungen der Software, deren Verteilung und Wartung im Jahr 2012 beglichen werden?
  • c) In welcher Höhe ist dies im Bezirk pro Jahr angesetzt?

4.  Nach § 3 Abs. 3 des Vertrages ist eine Genehmigung seitens des Rechteinhabers notwendig, wenn die Werke über den Kopiervorgang hinaus digital gespeichert werden. Moderne Kopierer speichern in der Regel die kopierten Seiten in einen Zwischenspeicher, die nicht in so einer Form gelöscht werden, dass sie in keiner Weise mehr digital nutzbar wären.

  • a) Liegen die Genehmigungen seitens der Rechteinhaber vor, Kopierer mit    Zwischenspeicher zu nutzen?
  • b) Wenn diese vorliegen, in welcher Höhe belasten diese Genehmigungen zusätzlich das Bezirksbudget?
  • c) Wie viele Kopierer und Projektoren (absolut und prozentual) an Schulen erfüllen die Anforderung, auch ohne die Sondergenehmigung genutzt werden zu dürfen?
  • d) Bis wann und in welcher Form soll es den Schulen ermöglicht werden, Lehrmittel entsprechend wieder auf allen Geräten, vervielfältigen zu dürfen?
  • e) Wie hoch wird das Budget dafür initial bzw. pro Jahr angesetzt?

5. Wie werden die durch diesen Vertrag entstehenden Mehrkosten finanziert?

[1] http://netzpolitik.org/wp-upload/20110615gesamtvertragtext.pdf

[2] http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-0023.pdf

Vertagt auf die nächste BVV: 01.03.2012